Heilpraktik

Als Heilpraktikerin bin ich heilkundlich tätig. Das bedeutet, dass ich diagnostiziere und alternative Behandlungsmethoden außerhalb der Schulmedizin anwende. Was ich behandeln darf und was nicht, ist im Heilpraktikergesetz von 1939 festgeschrieben. So darf ich keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, Geburtshilfe betreiben oder bestimmte Infektionskrankheiten behandeln. Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist mir als Heilpraktikerin nicht möglich. Alle Leistungen, die ich erbringe, sind Selbstzahlerleistungen und werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Einige (v.a. private) Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den entstandenen Kosten oder übernehmen sie komplett. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Krankenkasse nach.